Termine zur Briefwahl
Persönlich können die Briefwahlunterlagen zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Am Freitag, 13.3.2020, gilt eine erweiterte Öffnungszeit bis 15.00 Uhr.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Samstag, 14.3.2020, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Sonntag, 15.3.2020, 15.00 Uhr beantragt werden. Der Nachweis kann grundsätzlich nur durch eine Bescheinigung oder telefonische Bestätigung des behandelnden Arztes, ausnahmsweise wohl aber auch durch Zeugenaussagen erbracht werden.