Baukindergeld – wichtige Fristen enden zum Jahreswechsel

28. August 2020: Regensburg (RL). Wer Baukindergeld in Anspruch nehmen will, muss wichtige Fristen beachten. Die Bauabteilung des Landratsamtes möchte alle potentiellen Bauherrn darauf hinweisen, dass bereits bis Ende dieses Jahres ein bestimmter Bearbeitungsstatus erreicht werden muss, ansonsten kann der Antrag auf Baukindergeld später nicht mehr gestellt werden. Neubauten sind demnach nur dann förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag durch den/die Käufer zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. Der Antrag kann dann noch bis zum 31.12.2023 – innerhalb von sechs Monaten nach Einzug – bei der KfW Bankengruppe online gestellt werden.

Wie der Leiter der Bauabteilung im Landratsamt, Oberregierungsrat Michael Iglhaut, weiter mitteilt, genügt es daher nicht, bis 31.12.2020 die Baugenehmigung lediglich beantragt zu haben. Zwingende Voraussetzung für den Antrag auf Baukindergeld ist vielmehr, bis Jahresende bereits eine erteilte Baugenehmigung bekommen zu haben. Ausgehend von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit im Landratsamt von etwa 6 – 8 Wochen und der vorgelagerten Beratung im jeweiligen Gemeinderat sollten potentielle Bauherren, die Baukindergeld beantragen wollen, diese Vorlaufzeit unbedingt beachten. Die Bauabteilung des Landratsamtes, so Iglhaut, werde selbstverständlich jeden Bauherrn unterstützen, und die Baukindergeld-relevanten Baugenehmigungen bis Jahresende erteilen, soweit die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens gegeben ist und somit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung erfüllt sind. Soweit keine besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder sonstiger Art vorliegen, könne man als grobe Richtschnur davon ausgehen, dass ein Bauantrag – für dessen Vorhaben Baukindergeld beantragt werden soll – bis spätestens Ende Oktober im Landratsamt vorliegen sollte. Andernfalls könne eine rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr garantiert werden.

Alle 41 Landkreisgemeinden werden ebenfalls über diesen Sachverhalt informiert, damit auch dort dieses Thema bekannt ist.

Weitere Informationen zum Baukindergeld: www.kfw.de/baukindergeld