Wasserrecht; Erschließung des Baugebietes „Am Seeacker“ in Bernhardswald; Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Antragsunterlagen zur Beantragung der Niederschlagswassereinleitung aus dem geplanten „Am Seeacker“ über den bestehenden Regenrückhalteraum des Baugebietes „Bayerwaldstraße“ wurden vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg auf Vollständigkeit und Brauchbarkeit geprüft und für vollständig erachtet.
Die Pläne sind für die Dauer eines Monats in der Geschäftsstelle der Gemeinde Bernhardswald zur Einsichtnahme auszulegen (Art. 69 BayWG, Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG). Auf die Auslegung ist vorher ortsüblich hinzuweisen (Amtstafel, Homepage). Die Einwendungsfrist läuft zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist ab. Innerhalb dieser Zeit können Betroffene schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt oder bei der Gemeinde ihre Einwendungen erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 BayVwVfG).
Wir bitten zu beachten: Aufgrund der aktuellen Situation muss im Vorfeld mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden.