Aufhebung der Allgemeinverfügung wegen des Ausbruchs der Geflügelpest

29. Juni 2023: Vollzug der VO (EU) 2016/429, des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflügelpestV); Aufhebung einer Allgemeinverfügung

Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg vom 25.05.2023, geändert durch Allgemeinverfügung vom 26.05.2023, wurde aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb auf dem Gebiet des Marktes Regenstauf sowohl eine Schutz- als auch eine Überwachungszone für Teile des Landkreises Regensburg festgelegt. Betroffen hiervon waren der Markt Regenstauf, der Markt Lappersdorf sowie die Gemeinden Bernhardswald, Holzheim a. Forst, Wenzenbach und Zeitlarn. Die beiden Allgemeinverfügungen wurden am 31.05.2023 der Übersichtlichkeit halber in einer eigenen Allgemeinverfügung zusammengefaßt.

Zwischenzeitlich ist die Geflügelpest im Ausbruchsbetrieb erloschen. Die Allgemeinverfügung vom 31.05.2023 wird daher aufgehoben.

Die Gemeinden werden gebeten, in ortsüblicher Bekanntmachung darauf hinzuweisen; als Datum der Bekanntmachung ist das Datum der Aufhebung der Allgemeinverfügung anzugeben.

 

Regensburg, den 29.06.2023

Staatliches Landratsamt

Sedlmaier
Vertreter der Landrätin im Amt