Bekanntmachung Die Gemeinde Bernhardswald beabsichtigt die Erschließung des Baugebietes „Hauzendorf-Nord“ im Ortsteil Hauzendorf (Fl. Nr. 31/2 der Gemarkung Hauzendorf)

18. Dezember 2023: Die Gemeinde Bernhardswald beabsichtigt die Erschließung des Baugebietes „Hauzendorf-Nord“ im Ortsteil Hauzendorf (Fl. Nr. 31/2 der Gemarkung Hauzendorf).

 Das Niederschlagswasser der Erschließungsstraßen und der Bauparzellen soll über einen Stau-raumkanal mit einem Volumen von 134 m³ auf 8 l/s gedrosselt in den Wenzenbach eingeleitet werden. Die Einleitung erfolgt über das Grundstück Fl. Nr. 124/5 der Gemarkung Hauzendorf in den Wenzenbach (Fl. Nr. 10/5 der Gemarkung Hauzendorf).

Für die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet „Hauzendorf-Nord“ in den Wenzenbach beantragt die Gemeinde Bernhardswald eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz.

Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird das Vorhaben hiermit bekannt gemacht.

 

Die Planunterlagen der Altmann Ingenieurbüro GmbH & Co. KG sind in der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Bernhardswald, Rat-hausplatz 1, 93170 Bernhardswald während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß und Art. 27 a des BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/OeffentlicheBekanntmachungen.aspx eingestellt. Dazugehörige An-tragsunterlagen/Planunterlagen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist beim Landratsamt Re-gensburg und bei der Gemeinde Bernhardswald vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrück-lich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maß-geblich ist.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 12.02.2024 (Einwendungsfrist), bei der Gemeinde Bernhardswald, Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald sowie beim Landratsamt Re-gensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift während der übli-chen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist beim Landratsamt Regensburg oder bei der Ge-meinde Bernhardswald Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG).

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass

 

a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden können,

 

b)  die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

 

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung