Bekanntmachung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Solarpark Plitting
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald hat in seiner Sitzung am 08.09.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung eins sonstigen Sondergebietes „Solarpark Plitting“ nach § 12 BauGB und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Er beinhaltet die Flurnummern 570/2, 570/3, 573/3,157und 156 der Gemarkung Plitting und wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: FlNr. 569 Gemarkung Plitting
Im Süden: FlNr. 144,153,154,155, 40, Gemarkung Plitting
Im Westen: FlNr., 562,569, Gemarkung Plitting
Im Osten: FlNr. 159,136, 162 und 138 Gemarkung Plitting
und ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Plitting“.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Bernhardswald die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden