Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplan (§ 3 Abs. 2 BauGB)

06. Juli 2020: Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solarpark Seibersdorf“ beschlossen.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Ingenieurbüro Energiebauern GmbH, Maria-Birnbaum-Str. 20, 86577 Sielenbach beauftragt.

Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

Anlass der Planung ist die Absicht der Gemeinde, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und eine kostengünstige und effiziente Energieerzeugung durch regenerative Energien zu erzielen. Des Weiteren soll weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche gewährleistet sein und ein aktiver Beitrag zum Natur- und Artenschutz stattfinden.

Beschreibung des Plangebietes:

Das Gebiet des Solarparks liegt ca. 13 m östlich von Seibersdorf. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die im Vorhaben- und Erschließungsplan abgebildeten Zufahrten. Der abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB ist Bestandteil des vorhabensbezogenen Bebauungsplans.

Der Planentwurf vom 30.01.2020 mit Begründung und Umweltbericht kann vom 13.07.2020 bis 12.08.2020 in der Gemeindeverwaltung Bernhardswald, Rathausplatz 1, Zimmer 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten oder hier auf der Homepage eingesehen werden.

In dieser Zeit können Anregungen zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Seibersdorf“ in der Gemeinde Bernhardswald schriftlich oder zur Niederschrift während der allgemeinen Dienststunden vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgebebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber im Verfahren hätten geltend gemacht werden können.

Planentwurf vom 30.01.2020 mit Begründung und Umweltbericht

Bekanntmachung vom 06.07.2020

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