Geflügelpest im Landkreis

19. April 2021: Im gesamten Landkreis Regensburg herrscht nach wie vor Stallpflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Sobald dem Veterinäramt eine neue Risikobewertung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorliegt und die Stallpflicht aufgehoben werden kann, wird die Bevölkerung umgehend informiert.

Seit Anfang März sind Geflügelhalter im Landkreis Regensburg verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder „unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss“, heißt es in der entsprechenden Allgemeinverfügung der Landkreisbehörde.

Unter die Geflügelpest-Verordnung fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Wer seine privaten Hühner, Gänse oder Enten noch nicht angemeldet hat, ist verpflichtet, dies zu tun (E-Mail: veterinaeramt@lra-regensburg.de, Telefon: 0941 4009-520).

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises einsehbar. Dort finden Sie auch die Informationen zur Aufstallungspflicht. (https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/gesundheit-verbraucherschutz/veterinaerwesen-lebensmittelhygiene/)

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.