Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen – Aufruf zur Bewerbung für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Wir bitten weiterhin um Bewerbungen, die Frist wird bis zum 17. März verlängert.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, mit Wohnsitz in Bernhardswald, die am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt werden. Zudem wird in hohem Maße Unparteilichkeit, Soziale Kompetenz und geistige, sowie körperliche Eignung vorausgesetzt. Wer für die Justiz tätig, Religionsdiener ist oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde soll nicht zum Schöffen gewählt werden.
Es besteht bis zum 03. März 2023 die Möglichkeit, sich für das Amt zu bewerben. Die relevanten rechtlichen Bestimmungen, sowie das Bewerberformular finden Sie als Anlage.