Sitzung des Gemeinderats am 10.03.2021

Antrag gem. Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO von 5 Gemeinderatsmitgliedern der Fraktion der Freien Wähler auf Nachprüfung: Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl. Nr. 255, Gem. Pettenreuth

Bei genanntem Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage stellte die Fraktion der Freien Wähler Antrag auf Nachprüfung durch den Gemeinderat.
Nach Beratung erteilt der Gemeinderat für den Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl. Nr. 255, Gemarkung Pettenreuth, sein Einvernehmen mit 15 : 4 Stimmen.

Bauleitplanung; Abwägung der Behördenbeteiligung zur frühzeitigen Vorbeteiligung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Eichelacker"

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Frau Spieß vom Ing.büro Altmann eingeladen. Sie stellte die Stellungnahmen zur Bauleitplanung und die dazugehörigen Abwägungen vor.

Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden und Hinweisen der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird beigetreten.

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Eichelacker – 3. Änderung und Erweiterung“, einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, in der Fassung vom 10.03.2021 wird gebilligt.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einstimmig, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Vergabe und Durchführung von Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern

Die Firma KUBUS hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeindetag bereits die Strombündelausschreibungen für die Jahre 2014 - 2022 durchgeführt. Der bisherige Vertrag endet zum 31.12.2022. Derzeit läuft die Vorbereitung für die Ausschreibung für die Jahre 2023 – 2025.

 Die Teilnehmer der Ausschreibung haben die Wahlmöglichkeit zwischen
1)    Normalstrom
2)    Ökostrom ohne Neuanlagenquote
3)    Ökostrom mit Neuanlagenquote

Der Stromverbrauch beläuft sich für 3 Jahre auf ca. 770.000 kW/h.

Mehrkosten für Ökostrom ohne Neuanlagequote
770.000 kW/h x 0,5 ct           Netto:   3.850,00€
                                                 Brutto:  4.581,50€

Mehrkosten für Ökostrom mit Neuanlagequote
770.000 kW/h x 1,2 ct            Netto:    9.240,00€
                                                  Brutto: 10.995,60€

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, im Rahmen der Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) zu beschaffen.

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. zu ergänzen und diese in die verschiedenen Lose aufzuteilen.


Antrag der CSU vom 22.02.2021; Beratung der Kindergarten- und Kinderkrippenauslastung heute und in Zukunft

In den vergangenen Jahren ist zu erkennen, dass die jährlichen Geburten in Bernhardswald zwischen 40 und 60 liegen. Ein richtiger Trend für eine Zu- oder Abnahme der Geburtenzahlen über die Jahre lässt sich nicht erkennen.

Für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bernhardwald liegen folgende Betriebserlaubnisse vor:
Kinderhaus Bernhardswald:                          100 Kinder
Kindergarten Kürn:                                           30 Kinder
Kindergarten Lambertsneukirchen:               45 Kinder
Kinderkrippe Bernhardswald:                          12 Kinder

Der Kindergarten Lambertsneukirchen weist nach derzeitigem Stand einen erhöhten Bedarf aus. Die Kindergarten Kürn und Bernhardswald sind nahezu voll belegt und die Kinderkrippe Bernhardswald ist voll ausgelastet.

Ab September 2021 stehen (Stand 02/2021) 3 Kinder aus dem Gemeindegebiet Bernhardswald und 4 Kinder aus anderen Gemeinden auf der Warteliste für die Kinderkrippe. Es ist geplant bei einer Überbelegung von etwa 3 Kindern zusammen mit der Kinderkrippe Wenzenbach eine Lösung zu finden.

Sollten dennoch noch mehr Anmeldungen erfolgen, kann in der Kindekrippe kurzfristig durch den vorübergehenden Umbau der Kindergartenturnhalle mehr Platz geschaffen werden. Eine Mitbenutzung der Grundschulturnhalle durch den Kindergarten wurde zugesichert. Die zeitweise Nutzung der Kindergartenturnhalle für die Kinderkrippe ist mit dem Jugendamt abgesprochen.

Sollte eine längerfristige Lösung von Nöten sein wurde angedacht vorübergehend mit Containern Abhilfe zu schaffen. Dies ist lt. Landratsamt gängige Praxis und in mehreren Landkreisgemeinden zu sehen.

Es ist wahrscheinlich, dass sich mit der Erschließung neuer Baugebiete junge Familien in Bernhardswald ansiedeln, welche in den nächsten Jahren Nachwuchs erhalten.

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

  •  Erster Bürgermeister Obermeier berichtet über die Konditionen des E-Auto-sharings über die Energieagentur.
  •  Erster Bürgermeister Obermeier berichtet, dass die Kfz-Abmeldung online nur funktioniert, wenn das Fahrzeug ein Kennzeichen mit QR-Code besitzt.
  •  Erster Bürgermeister Obermeier teilt mit, dass die Freiwillige Feuerwehr Hackenberg und der OGV Hackenberg aus Mitteln der ILE 10.000 € zur Gestaltung der Ortsmitte erhalten.