Tennet informiert: Ankündigung Vorarbeiten für das Projekt SuedOstLink

22. Dezember 2023: Firma Tennet informiert über die Vorarbeiten für das Projekt SuedOstLink

Durchführung in der Gemeinde Bernhardswald ab dem 23.01.2024 bis 31.12.2024

Die ortsübliche Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung

Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ),die aus den beiden Vorhaben 5 und 5a besteht.
Das Vorhaben 5 verläuft zwischen den NetzverknüpfungspunktenWolmirstedt in Sachsen-Anhalt undISAR in Bayern. Das Vorhaben 5a verläuft zwischen
den Netzverknüpfungspunkten Klein Rogahn in Mecklenburg-Vorpommern und ISAR in Bayern. Die Erdkabel-Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz
(BBPlG) vom Dezember 2015, zuletzt geändert am 04. März 2021, gesetzlich verankert. Das Projekt befindet sich im formellen Genehmigungsverfahren, der sogenannten Planfeststellung

SuedOstLink wird nach den Maßgaben des BBPlG als Erdkabelgeplant. Im festgelegten Trassenkorridor werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen, Vermessungen, Einmessen, Erkundung und Monitoring von Brunnen und Quellen, Einmessen und Erkunden von Teichen durchgeführt.Für Kartierungen werden Landschafts- und Artgruppenin einem definierten Gebiet erfasst und auf sog. Datenkarten erfasst, sodass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Korridornetz betroffenen Grundflächen. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe
von Methoden eingesetzt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertungvon raumbezogenen Daten dienen.

Diesbezüglich erfolgt die vorliegende Ankündigung.

Beauftragte Firmen:
Die Arbeiten werden von Firmen und Drittunternehmern durchgeführt, die von TenneT beauftragt wurden. Alle im Feld befindlichen Personen erhalten eine Vollmacht seitens TenneT zur Ausweisung.

Nutzung von Grundstücken

Für die Arbeiten müssen landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege betreten und befahren werden. In Einzelfällen kann es notwendig werden, private Grundstücke zu betreten.

Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch TenneT in voller Höhe entschädigt.

Sind Arbeiten im Gelände notwendig, bei denen Einrichtungen temporär aufgebaut werden müssen, wird TenneT diese Arbeiten den betroffenen Eigentümer im Einzelnen bekanntgeben.

Gesetzliche Grundlage und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (En-WG).

Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Die Kartierungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Höheren und Unteren Naturschutzbehörden durchgeführt.

Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Fauna und Flora, hängt von äußeren Umständen wie der Witterung ab und kann sich kurzfristig ändern.

Die Dauer der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und kann auch von Witterungseinflüssen abhängen.

Die Durchführungszeiträume können aus der Tabelle 1 entnommen werden. Eine einzelfallbezogene Terminabstimmung ist wegen des einfachen Charakters der Begehungen nicht vorgesehen.

Für Ihr Verständnis danken wir im Voraus.

Termine, Art und Umfang der Arbeiten
Begehung von Flächen zur erweiterten Informationsaufnahme.

Zur Aufnahme und Überprüfung von Daten und Informationen, die aus Unterlagen sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung stammen, und um Flurstücke und deren Betroffenheit zu untersuchen, sind Begehungen notwendig.

Diese Arbeiten werden zu Fuß ausgeführt, wobei die Zielflurstücke sowie als Zuwegung zu den Zielflurstücken betroffene Flurstücke begangen werden.

Bei den Arbeiten werden Fotodokumentationen sowie ggf. nicht invasive Messungen (von z.B. Distanzen, Flächen, Höhen und ähnlichen Parametern) durchgeführt.

Quellen und Brunnen
Flächen mit bestehenden Quellen und Brunnen sowie Flurstücke, die als Zuwegung zu solchen Flächen dienen, werden zu Fuß begangen.

An den Quellen oder Brunnen werden Sichtbeobachtungen, Vermessungsarbeiten, Dokumentationen und Schüttungsprobemessungen durchgeführt. Bei Brunnen erfolgt eine Kommunikation mit den Eigentümern.

Teiche
Fischteiche werden zur Aufnahme und Überprüfung von Daten und Informationen, die aus Unterlagen sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung stammen, untersucht.

Dabei werden Zielflurstücke sowie als Zuwegung zu den Zielflurstücken betroffene Flurstücke zu Fuß begangen. An den Zielflurstücken erfolgt eine Vermessung sowie eine (Foto-)Dokumentation.

Kartierungen
Der zeitliche Ablauf, die Dauer, die Art und der Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. der Artengruppe, die kartiert wird. Zu beachten ist, dass die einzelnen Flurstücke
nicht von jeder Kartierungsmethode betroffen sind.

Es finden auf den einzelnen Flurstücken konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungenstatt.

In welcher Weise ein Grundstück konkret betroffen ist, kann den Flurstückstabellen entnommen werden. Die Kartierungen werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt, dauern zwischen
15 Minuten und mehreren Stunden und können sich teilweise mehrfach wiederholen.

Verhören, Sichtbeobachtungen, Begehungen
Hierbei wird eine Fläche visuell und akustisch erfasst. Die Funde werden in eine Karte aufgenommen.

Außerdem wird nach Hinweisen und Strukturen wie Baumhöhlen, Horsten und Totholzgesucht.

Ausbringen von Haselmaus-Neströhren
Das Ausbringen von Neströhren erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um ggf. den Nachweis eines Vorkommens der Haselmaus zu erbringen.

Die in Frage kommenden Flächen werden zu Fuß begangen, um an geeigneten Standorten in Büschen und Bäumen kleine Plastikröhren zu befestigen, die als Nester genutzt werden können.

Handfänge und Kescherfänge
Hand- und Kescherfänge können zum Nachweis und der Bestimmung von Amphibien und Libellen an Gewässern sowie deren Umfeld durchgeführt werden. Die Fläche wird dabei zu Fuß begangen.

Ausbringen von Lockstöcken
Das Ausbringen von Lockstöcken erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um ggf. den Nachweis eines Vorkommens der Wildkatze zu erbringen.

Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß begangen, um an geschützten und störungsarmen Standorten kleine Holzpflöcke in den Boden zu stecken, die mit Baldrian besprüht werden. An deren aufgerautem Ende reiben sich die Katzen.

Die Haare werden regelmäßig abgenommen und untersucht. Es wird sichergestellt, dass keine Schäden am Aufwuchs verursacht werden.

Horchboxen und Telemetrie von Fledermäusen
Das Vorgehen dient dem Nachweis von Fledermäusen und zur Identifikation von Wochenstuben.

Dabei werden in geeigneten Lebensräumen Horchboxen aufgestellt, die automatisch Ultraschalllaute aufzeichnen.

Mit diesen können Fledermausarten identifiziert werden. Kommen Fledermausarten vor, die ihre Wochenstuben in Baumhöhlen haben können, werden an geeigneten
Standorten an einzelnen Abenden unter fortwährender Kontrolle Netzfänge durchgeführt.

Gefangene Fledermäuse werden identifiziert und ggf. besendert, um am nächsten Tag mittels Telemetrie ihre Wochenstuben zu identifizieren.

Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen
Für Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne
zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich an:
Tel.: +49 (921) 50740 4006
E-Mail: suedostlink@tennet.eu
Näheres zum Projekt und Planungsstand
finden Sie hier: www.tennet.eu/suedostlink